Fungizid
- Pfl. Registernummer
- 3399
- Wirkstoff
- 850 g Kaliumhydrogencarbonat/kg (85 Gew.-%)
- Formulierung
- Wasserlösliches Granulat (SG)
Kumar - Das natürlich wirksame Fungizid
Kumar ist ein Fungizid mit dem Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat. Die Wirkungsweise von Kaliumhydrogencarbonat ist noch unbekannt (WMFUN: FRAC CODE: nicht klassifiziert).). Es wird jedoch angenommen, dass durch die Veränderung von pH-Wert und osmotischem Druck sowie durch die direkte Ionen-Wirkung des Hydrogencarbonates es zu einer Dehydrierung und Abtötung von Sporen und Myzel der Schadpilze kommt.
Kumar wirkt präventiv und leicht kurativ.
Präventive Kumar Spritzungen gewährleisten die beste Wirkung des Produkts und somit einen guten Schutz der Kulturen. Gegenüber Kaliumhydrogencarbonat sind bisher keine Resistenzen aufgetreten, weshalb sich Kumar in Fungizid-Programmen hervorragend für eine Antiresistenz-Strategie eignet. Der Wirkstoff gilt zudem als nicht rückstandsrelevant. Aus diesem Grund eignet sich Kumar auch als idealer Baustein in der Strategie zur Rückstandsminimierung.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
Pflanzen/- erzeugnisse / Schadorganismus: | Kultur |
Schorf (Venturia inaequalis) | Apfel |
Echter Mehltau (Uncinula necator) | Weinreben |
Grauschimmel (Botrytis cinerea) | Weinreben |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen:
„ Nach Artikel 53 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilte Notfallzulassungen:“
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten befristet genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung):“
Beginn / Ende der Notfallzulassung: | Schadorganismus/ Zweckbestimmung und Kultur | |||||||||||||||||||||
01.05.2022 bis zum Ablauf des 31.07.2022 Ein Aufbrauch (Lagerung, Inverkehrbringen und Verbrauch) der bestehenden Lagerbestände des Mittels nach dem 31.07.2022 ist nicht zulässig. | Echter Mehltau in Haselnüsse | |||||||||||||||||||||
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01.05.2022 bis zum Ablauf des 31.07.2022 Ein Aufbrauch (Lagerung, Inverkehrbringen und Verbrauch) der bestehenden Lagerbestände des Mittels nach dem 31.07.2022 ist nicht zulässig. | Haselnussmonilia (Ciboria coryli) in Haselnüsse | |||||||||||||||||||||
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09.02.2022 bis zum Ablauf des 31.05.2022 Ein Aufbrauch (Lagerung, Inverkehrbringen und Verbrauch) der bestehenden Lagerbestände des Mittels nach dem 31.05.2022 ist nicht zulässig. | Monilia-Fruchtfäule in Mandel | |||||||||||||||||||||
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15.04.2022 bis zum Ablauf des 15.07.2022 Ein Aufbrauch (Lagerung, Inverkehrbringen und Verbrauch) der bestehenden Lagerbestände des Mittels nach dem 15.07.2022 ist nicht zulässig. | Marssonina-Blattfleckenkrankheit in Walnüsse | |||||||||||||||||||||
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Warnhinweis
Bitte beachten Sie die Warnhinweise/-symbole in der Gebrauchsanleitung.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.